
| www.austrocup.co.at | Verein für Motorgeschichte Sektion AUSTRO CUP
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REGLEMENT 2009INFO für TEILNEHMER
1. VERANSTALTUNGEN
1.1. Zur Wertung herangezogen werden jene Veranstaltungen, die - im Rahmen einer AUSTRO CUP-Sitzung als Veranstalter für die kommende Saison gewählt wurden und
- das im Punkt 7. angeführte Anforderungsprofil und
- die in Punkt 2., 8. fest gehaltenen Verpflichtungen erfüllen.
1.2. AUSTRO CUP Veranstaltungskalender 2009
- Gewista Karawanken-Classic (29. - 30.5. 2009)
- Motor Mythos Classic® (18. - 20.6.2009)
- Höllental Classic (26. - 28-6-2009)
- Voralpen Classic (4. - 5.9.2009)
- Internationale Alpenfahrt (17. - 19.9. 2009)
- 1000 Minuten Klassik (9. – 11.10.2009)
- AUSTRO CUP-Saisonausklang mit Gesamtsiegerehrung
2. BAUJAHRSKLASSENAUSTRO CUP-Veranstaltungen müssen für alle Fahrzeuge, deren erstmalige Zulassung zum Verkehr vor mehr als 30 Jahren erfolgte, ausgeschrieben werden und zumindest zwei Klassen anbieten: - Epoche 1: Baujahre bis 1945
- Epoche 2: Baujahre ab 1946
3. TEILNAHME AM AUSTRO CUP
Jede(r) TeilnehmerIn einer AUSTRO CUP-Veranstaltung wird ohne Zusatzkosten in der Gesamtwertung des AUSTRO CUP geführt. Die 4 besten Ergebnisse der Saison sind die Basis für die Gesamtwertung.
4. WERTUNGSKATEGORIENDie Gesamtwertung erfolgt getrennt nach Vor- und Nachkriegsklassen. Es wird aber nicht zwischen Fahrer und Beifahrer unterschieden.Die Ermittlung der Gesamtsieger erfolgt gemäß der unter Punkt 5 im Detail beschriebenen Punktewertung. 5. PUNKTEWERTUNGVom Veranstalter ist eine Gesamtwertung – unabhängig von den Klassenkategorien - zu erstellen. Für die Plätze 1 – 20 werden nachstehend angeführte Punkte vergeben:
1. Platz 30 11. Platz 10 2. Platz 27 12. Platz 9 3. Platz 25 13. Platz 8 4. Platz 23 14. Platz 7 5. Platz 21 15. Platz 6 6. Platz 19 16. Platz 5 7. Platz 17 17. Platz 4 8. Platz 15 18. Platz 3 9. Platz 13 19. Platz 2 10. Platz 11 20. Platz 1
6. HILFSMITTELJeder Veranstalter ist berechtigt, die nachstehenden Vorgaben weiter einzuschränken, eine Ausweitung hingegen ist unzulässig. 6.1. UhrenErlaubt sind alle Arten von Uhren/Stoppuhren (auch mit Count-Down-Funktion) mit Analog- und Digitalanzeige sowie Funkuhren, soweit diese nur eine Zeitanzeige oder Weckerfunktion, aber keine Rechenfunktion für Entfernungen besitzen.
6.2. WegstreckenzählerZugelassen sind ausschließlich Wegstreckenzähler, deren Antrieb mechanisch oder elektromechanisch direkt von der Tachometerwelle erfolgt (z.B. HALDA-Tripmaster/Twinmaster/Speedpilot, BelmogTwin, GTI/RallyeTwin oder Retrotrip und ähnliche Geräte mit mechanischem Zählwerk).
Nicht zugelassen sind rein elektronische Wegstreckenzähler mit LED- oder LCD-Anzeige in jeglicher Form. Verboten sind auch alle Wegstreckenzähler, die ihren Input von elektronischen Sensoren (auch diese dürfen nicht am Fahrzeug angebracht sein) beziehen, die auf Rädern, Wellen, Getriebe oder Differenzial montiert sind, und programmierbare Geräte. Darunter fallen auch Fahrrad-Computer mit berührungslosen Sensoren. Auch die Verwendung von Messrädern ist verboten.
6.3. SchnitttabellenErlaubt ist die Verwendung von gedruckten sowie elektronischen Schnitttabellen. Verboten sind Laptops/Notebooks, Palmtops, Communicators, GPS und auf GPS basierende Navigationsgeräte sowie sämtliche mit dem Wegstreckenzähler verbundene Geräte.
7. ANFORDERUNGSPROFIL VERANSTALTUNG7.1. AllgemeinDie verantwortliche Fahrtleitung für die komplette technische und sportliche Abwicklung muss seitens des Veranstalters gewährleistet werden. Die Gesamtstreckenlänge einer AUSTRO CUP-Veranstaltung beträgt zumindest 400 km. Bei jeder AUSTRO CUP-Veranstaltung ist eine Referenzstrecke, die den fahrtechnischen Anforderungen der Veranstaltung entspricht, mit einer Mindestlänge von 6 km anzubieten.
7.2. Aufgabenstellung/PrüfungenPrinzipiell ist die Aufgabenstellung (insbesondere Zeit- und Schnittvorgaben) so zu wählen, dass sie für die Teilnehmer unter Einhaltung der StVO und unter Berücksichtigung allfälliger, häufig auf der befahrenen Strecke auftretender Behinderungen (z.B. Bahnschranken) im Straßenverkehr, erfüllt werden kann.
Zulässige Wertungen für die Gesamtwertung:
- Etappen mit Zeit- oder Schnittvorgaben
- mind. 50 % der Anzahl der Messungen müssen aus Schnittprüfungen mit unbekannter Streckenlänge (mind. 4 km, max. 15 km lang) bestehen; Mehrfachmessungen innerhalb einer Prüfung sowie Wechselschnittprüfungen sind zulässig
- Genauigkeitsprüfungen (z.B. Slalom, Rückwärtsfahren)
- Passier- und Geheimkontrollen
- Kontrollen hinsichtlich Einhaltung der StVO
Weitere Wertungen wie z.B. LeMans-Starts sind zulässig, dürfen aber nicht in die Gesamtwertung einfließen.
7.3. Zeitnehmung/ZeitauswertungFür die Zeitnehmung und Auswertung ist der Veranstalter verantwortlich. Innerhalb der Sonderprüfungen ist die Messung mit Lichtschranken und/oder Druckschläuchen durchzuführen. Eine Messung mittels GPS ist ausschließlich bei Gleichmäßigkeitsprüfungen gestattet. Die offizielle Uhrzeit der Veranstaltung muss für die Teilnehmer klar ersichtlich sein. Die Anwendung von Faktoren zur Bewertung der Einzelprüfungen (wie z.B. Baujahrsfaktor, Timingprüfungsfaktor, etc.) ist unzulässig.
7.4. Roadbook/KilometrierungDas Roadbook ist den Teilnehmern spätestens bei der administrativen Abnahme zu übergeben. Die Kilometrierung hat prinzipiell mittels Abnahme der im Zuge der Rallye gefahrenen Wegstrecke zu erfolgen (Tachometer, Messrad). Eine Kilometrierung mittels GPS ist unzulässig.
7.5. Ausschreibung/NennformularDie Art der Gestaltung von Ausschreibung und Nennformular wird – wie die Art der Verteilung (Post, Internet, etc.) – dem Veranstalter überlassen. Verpflichtend ist die Verteilung des seitens AUSTRO CUP zur Verfügung gestellten Informationsmaterials bei der administrativen Abnahme sowie die Aufnahme nachstehender Formulierungen im Nennformular:
- „Veranstaltung im Rahmen des AUSTRO CUP“
- Teilnahme am AUSTRO CUP (sichert bei Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen einen garantierten Startplatz )
- Ich erkläre mich mit der Weitergabe meiner Daten an die Vereinssektion AUSTRO CUP einverstanden.
* * * Bei Fragen bitte ein Mail an
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